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Frankfurter Landstraße, 61352 Bad Homburg vor der Höhe-Gonzenheim

Die Freiheitslinde, Bad Homburg v. d. Höhe

Im Garten des Restaurants „Homburger Hof“ in Gonzenheim steht ein ehrwürdiger Baum, alt – doch mit grünen Blättern. Die „Freiheitslinde“ wurde am 30. Mai 1848 von dem Gonzenheimer Gastwirt Peter Bruder, einem Anhänger der vormärzlichen Freiheitsbewegung gepflanzt, sozusagen als Zeichen für den Aufbruch in eine neue Zeit, die auch in der Landgrafschaft Hessen-Homburg – eher zaghaft – anzubrechen schien.

Aufbruch zur Freiheit

1848 war ein großes Wahljahr für Homburg. Die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche betraf auch die kleine Landgrafschaft: Homburg konnte drei Vertreter in das Vorparlament entsenden (Regierungschef Geheimrat Dr. Christian Bansa, Justizrat Dr. Friedrich Albrecht von Haupt und Stadtrat Johann Georg Hamel). Zum Abgeordneten der Nationalversammlung für Hessen-Homburg wurde in einem zweistufigen Verfahren (durch Urwähler und Wahlmänner) am 3. Mai 1848 der Kölner Jurist und Journalist Jacob Venedey bestimmt.

Außerdem fand am 22. August 1848 die Wahl zum hessen-homburgischen Landtag nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht statt. Als Abgeordneter für Friedrichsdorf, Gonzenheim und Dornholzhausen wurde der Fabrikant Karl Rousselet gewählt, für die Stadt Homburg der Stadtrat Karl Friedrich Wilhelm Birkenstock, der Kaufmann und Stadtrat Johann Georg Hamel sowie der Regierungsrat Heinrich Will. Der konstituierende Landtag, dessen Hauptaufgabe die Verfassungsberatung sein sollte, trat am 11. April 1849 zusammen; als Lokal hatte man von der Amts-Armen-Kommission einen Teil des Gebäudes gemietet, das für die Errichtung eines Hospitals bestimmt war und interimistisch die Waisenanstalt beherbergte (es lag zwischen Elisabethenstraße und Promenade). Die Verfassung wurde am 28. Dezember 1849 verabschiedet. Sie hatte allerdings nur wenig praktischen Erfolg. Nach dem Auseinandergehen der Frankfurter Nationalversammlung 1849 hob Landgraf Ferdinand unter Hinweis auf die Wiederherstellung des Deutschen Bundes am 20. April 1852 die Homburger Verfassung förmlich auf. Einige Artikel blieben aber in Geltung; hinter bestimmte Errungenschaften der Revolution konnte man nicht zurückgehen.

Die Freiheitslinde existiert hingegen – zwar sehr gekürzt – immer noch und steht unter Schutz. Sie ist eine der wenigen „Freiheitslinden“ in Deutschland, die heute noch an 1848 erinnern und daran, dass die Ideale der Freiheit und Gleichheit sich – auch gegen Widerstände – auf die Dauer durchsetzen: „Die Gedanken sind frei!“

Dr. Barbara Dölemeyer

Die Freiheitslinde im Garten des Homburger Hofs, 1982 (Foto: Stadtarchiv Bad Homburg)
Homburger Hof im Jahr 1929 (Foto: Kreisarchiv Hochtaunuskreis)
Plakette an der Linde (Foto: Kreisarchiv Hochtaunuskreis)